Glossar


Abschreibung


Ist der aktuelle Wert (Tageswert) des investierten Vermögens am Bilanzstichtag niedriger als der Anschaffungswert (Buchwert), kann es notwendig sein, Abschreibungen vorzunehmen. Dabei wird der Buchwert auf den aktuellen Wert herabgesetzt. Es gibt zwei Formen:

1) Beim strengen Niederstwertprinzip muss abgeschrieben werden, spätere Kursgewinne müssen solange wieder zugeschrieben werden, bis der ursprüngliche Buchwert erreicht ist.

2) Beim gemilderten Niederstwertprinzip kann auf eine Abschreibung verzichtet werden, wenn absehbar ist, dass die Kursverluste nicht dauerhaft sind.

Bei treuhänderischen Stiftungen wird in der Regel nach gemildertem Niederstwertprinzip verfahren. Selbstständige Stiftungen entscheiden
selbst, ob und wie abgeschrieben wird.